AGB

§ 1 Allgemeines


Alle Leistungen, die im Rahmen von limo-one erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen limo-one und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.

§ 2 Vertragsschluss / Buchung


Ein Vertrag kommt zustande, wenn dieser von limo-one schriftlich bestätigt wird und der Kunde die ihm zugesandte Auftragsbestätigung unterschrieben an Limo-One zurück sendet.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Fahrt gültigen Preise laut Preisliste von limo-one. Bei kurzfristigen Buchungen sind vor Antritt der Fahrt die Buchungskosten und alle Extras beim Chauffeur in bar zu begleichen.

§ 4 Stornogebühren

Bei Auftragsstornierungen werden folgende Gebühren fällig...
bis 4 Wochen vor Buchungsdatum: 10% der Auftragssumme bis 2 Wochen vor Buchungsdatum: 25% der Auftragssumme innerhalb der letzten 14 Tage: 50% der Auftragssumme

Der Betrag ist in einem Zeitraum von sieben Tagen an das Konto von Limo-One zu überweisen.
Bei nicht Erscheinen des Kunden an der vereinbarten Start-Adresse wird diesem die volle Auftragssumme sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR mit sieben-tägiger Zahlungsfrist in Rechnung gestellt.

§ 5 Beförderung

Es besteht keine Beförderungspflicht. Bei Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr und besonders ausfallendem Benehmen ist der Chauffeur berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen oder die Fahrt abzubrechen. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis fällig.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Im Fahrzeug herrscht absolutes Rauchverbot.

§ 6 Haftung des Kunden

Der Kunde oder seine Fahrgäste haften für alle Beschädigungen und aussergewöhnliche Verschmutzungen, die durch ihn hervorgerufen werden. Bei Verunreinigung durch Erbrechen werden Reinigungskosten von 250 € fällig.

Wichtig: Wir möchten unsere Fahrgäste darauf aufmerksam machen, dass der Abschuss von Sektflaschen-Verschlüssen
den Deckenspiegel im Fahrzeug beschädigen kann und somit bitte zu unterlassen ist.

§ 7 Haftung von limo-one

Für Fahrzeugausfälle oder technische Defekte wird keine Haftung übernommen. Es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von limo-one vor. Für mitgebrachte Gegenstände und Kleidung des Kunden kann Limo-one nicht haften.

§ 8 Verzögerung

Vom Kunden verursachte Verzögerungen sowie Vehrkersbedingte Verzögerungen (Stau), die zu Mehrkosten führen, gehen zu seinen Lasten. Verzögerungen, die auf Verschulden von limo-one beruhen, gehen zu Lasten von limo-one.

§ 9 Gerichtsstand

Mönchengladbach ist ausschließlicher Gerichtsstand.

Es gilt deutsches Recht.

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bedingungen

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Reglung ersetzt.